Wer sich mit dem Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt, läuft immer auch Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden. Ein guter Verkehrsrechtsschutz ist dann sehr sinnvoll. Dabei ist es sehr häufig der Fall, dass die Unfallgegner sich letztlich vor Gericht wiederfinden, da nicht eindeutig geklärt werden kann, wer den Unfall verursacht hat. Der Verkehrsrechtsschutz bietet hier dem Fahrzeugführer eine wichtige Absicherung. Ist der Unfall entstanden und die Rechtslage strittig, dann übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten, die aus einem möglichen Rechtsstreit innerhalb des Unfalls entstehen. Diese Rechtsschutzversicherung leistet allerdings auch dann, wenn das eigene Fahrzeug beispielsweise in geparktem Zustand beschädigt wurde und der Schadenverursacher beziehungsweise dessen Versicherung eine Begleichung des Schadens ablehnt. Sehr vorteilhaft bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist, dass sie sowohl Leistungen für die anwaltliche Beratung trägt wie auch dann leistet, wenn sich Gerichtskosten aus der Schadenbegleichung ergeben. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung steht immer dann mit ihrem Leistungspaket zur Verfügung, wenn man selbst als Unfallverursacher gilt und damit vor Gericht steht oder wenn man selbst Forderungen gegenüber einem Schädigenden geltend machen möchte.
Auch wenn ein Verkehrsteilnehmer rein rechtlich nicht zum Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung verpflichtet ist, ist der Abschluss einer solchen Absicherung dennoch empfehlenswert. Bedingt dadurch, dass immer mehr Menschen über eine solche Absicherung verfügen, ist die Bereitschaft, sich in einen Rechtsstreit zu begeben, deutlich gestiegen. Ohne die Absicherung durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung befindet man selbst sich damit oftmals in der schwächeren Position in einem Rechtsstreit und läuft zudem Gefahr, für die gesamten Kosten des Rechtsstreits selbst aufkommen zu müssen. Besonders interessant ist an der Verkehrsrechtsschutzversicherung, dass sie einen Versicherungsnehmer in allen Bereichen, in denen er selbst am Straßenverkehr teilnimmt, vor ungerechtfertigten Forderungen schützt oder aber dabei hilft, die eigenen Forderungen geltend zu machen. Das gilt sowohl dann, wenn der Verkehrsteilnehmer mit dem Kraftfahrzeug, als Radfahrer oder aber als Fußgänger am Straßenverkehr teilnimmt.
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