Hausrat- und Glasversicherung

Bei der Hausrat- und Glasversicherung handelt es sich um zwei Versicherungen in einer. Die Glasversicherung muss bei der Hausratversicherung oft zusätzlich abgeschlossen werden.

Wann ist diese Versicherung lohnenswert?

Gerade Hausbesitzer oder Besitzer eines Wintergartens sollten auf eine Hausrat- und Glasversicherung nicht verzichten. In der Hausratversicherung sind Glasschäden nur dann versichert, wenn es sich um Einbruchsdiebstahl, Feuer, Sturm und Hagel oder Schäden durch Leitungswasser handelt. Alle anderen Schäden werden von der Glasversicherung getragen. Sollte beim Kochen das Cerankochfeld beschädigt werden, weil ein schwerer Topf darauf fällt, dann kommt die zusätzliche Glasversicherung zum Einsatz. Es lohnt sich nur, diese Versicherung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie großflächige Fenster oder einen Wintergarten besitzen.

Was wird von der Versicherung übernommen?
Es muss kein großer Schaden entstehen, damit die Versicherung zum Einsatz kommt. Wichtig ist immer zu wissen, dass das Glas gesprungen sein muss, damit die Versicherung einen Ersatz bezahlt. Sollten nur kleine Schrammen vorhanden sein oder eine Absplitterung, dann wird Ihre Versicherung den Schaden nicht bezahlen. Das gleiche gilt für Glasflächen, die nicht fest montiert worden sind. Das können zum Beispiel Brillen sein, Ihr Geschirr oder auch Lampen. Das gleiche gilt für Ihr Laptop oder das Display Ihres Handys. Spiegel die aus Glas bestehen oder eine Glastür sind dagegen versichert. Solaranlagen sind bei dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Um diese teuren Anlagen zu versichern, sollten Sie sich für eine Gebäudeversicherung entschließen.
Sollten Ihre Kinder auf dem Rasen Fußball spielen und der Ball fällt in die Scheibe des Wintergartens, wird Ihre Versicherung den Schaden regulieren. Wichtig ist bei der Versicherung, dass Sie den Schaden sofort melden. Sollten Sie damit zu lange warten, kann die Versicherung den Schadensanspruch auch ablehnen.

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