Die Patientenverfügung bestimmt…

… in der Regel, was z.B. in diesen Fällen passieren soll:

  • Lebenserhaltende Massnahmen (Ja / Nein? Organ- / Gewebetransplantation? )
  • Schmerz- und Symptombehandlung (Bewusstseinsdämpfende Mittel? Einsatz von Schmerz- u. Symptombehandlung – selbst bei Lebensverkürzung?)
  • Künstliche Ernährung
  • Wiederbelebung
  • Künstliche Beatmung
  • Dialyse

Langjährige Erfahrung und starke Partner

  • aktuell sein
  • eindeutig und unmißverständlich formuliert sein („schwammige“ Formulierungen vermeiden!)
  • sich auf eine gegenwärtige Situation beziehen lassen können

Nur so kann abgeschätzt werden, ob sich die Lebensumstände und Lebenseinstellungen nicht verändert haben.

Bitte bedenken Sie:

Fehlerhafte, un- oder mißverständliche Formulierungen oder / und nicht auf die aktuelle Situation zutreffende Bestimmungen können dazu führen, dass der Patientenwille nicht berücksichtigt wird.

Unser Komplettservice umfasst die Beratung in allen relevanten Gesundheits- , Versorgungs-, Vorsorge- und Absicherungsfragen incl. ggf. der Rechts- und Steuerberatung durch unsere hierzu berechtigten Netzwerkpartner.

Ergänzend z.B. dann der von Herrn Fleischer zur Verfügung gestellt werdende Text „Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht“ (separate Email).

Profitieren Sie von unserer Erfahrung!