Berufshaftpflicht für Ärzte - Zwingend notwendig?

Jeder Arzt, der seinen Beruf verantwortungsvoll ausübt und sein Bestes gibt, ist trotzdem gegen Fehler nicht gefeit. Falls ihm ein Fehler unterläuft und ihn ein Patient verklagt, dann kann das schnell viel Geld kosten und für Sie als Arzt kann es den finanziellen Ruin bedeuten. Wie jede Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte den Schaden des Versicherten gegenüber einem Dritten.

Schreibt das Gesetz die Berufshaftpflicht für Ärzte vor?

Schreibt das Gesetz die Berufshaftpflicht für Ärzte vor?
Im Prinzip gibt es für Ärzte eine Verpflichtung eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Das hat die Berufsordnung der Landesärztekammern festgelegt. Sie dient dem Schutz von Arzt und Patient gleichzeitig. Ob sie allerdings eine Pflichtversicherung im Sinne Versicherungsvertragsgesetzes ist, das ist etwas umstritten, da es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Falls Sie als Arzt in einem Krankenhaus angestellt sind, dann hat meistens das Krankenhaus eine Berufshaftpflicht für seine Ärzte abgeschlossen, Sie müssen sich dann lediglich für außerdienstliche Tätigkeiten versichern. Prüfen Sie das nach, wenn es nicht der Fall ist, dann sollten Sie eine Berufshaftpflicht für sich abschließen. Für alle freiberuflichen Ärzte sollte eine Berufshaftpflicht selbstverständlich sein. Allerdings überprüft niemand, ob Sie als Arzt eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben. Tritt aber ein Schadensfall ein, dann kann das Sie sogar Ihre Approbation kosten und ihr finanzieller Ruin sein.

Was alles deckt die Berufshaftpflicht für Ärzte ab?
Der Umfang der Haftpflicht für Ärzte richtet sich nach dem Gesetz für den Versicherungsvertrag und den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung. Allerdings gibt es besondere Versicherungsbedingungen für Ärzte, da hier die Schadenssumme sehr hoch sein kann.
Abgedeckt sind:
- alle Schäden, die Sach- und Personenschäden betreffen
- versichert sind Vermögensschäden (z. b. Bei missglückter Sterilisation)
- Anwalts- und Verfahrenskosten
- alle Schadensfälle im Inland
- Erste Hilfe Maßnahmen im Ausland
Die Berufshaftpflicht deckt alle Problemfälle, die in der Versicherungszeit entstanden sind, entsprechend der Versicherungshöhe ab. Auch wenn es keine Kontrolle gibt, so sind Sie mit der Berufshaftpflicht auf der sicheren Seite.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung!