Wohngebäudeversicherung - für Besitzer von Immobilien höchst empfehlenswert

Besitzer von Immobilien können ihr wertvolles Eigentum durch eine Wohngebäudeversicherung für bestimmte Risikofaktoren absichern. Die wichtigsten Aspekte vorab in Kurzform:
- Mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie Schäden an Ihrer Immobilie abdecken, die durch Feuer und Sturm, Hagel sowie Leitungswasser entstehen.
- Ihnen werden durch eine Wohngebäudeversicherung im Schadensfall die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau Ihrer Immobilie gezahlt.
- Bei Elementarschäden wie zum Beispiel Erdrutschen oder Überschwemmungen greift diese Versicherung allerdings nicht. Befindet sich Ihr Wohnhaus beispielsweise an einem Hang oder direkt am Wasser, ist für Sie eine Elementarschaden-Versicherung eventuell geeigneter.

Für wen empfiehlt sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung?

Für Besitzer von Wohnhäusern hat sich eine verbundene Wohngebäudeversicherung als ideal erwiesen, da diese in der Regel aus drei Bereichen besteht - einer Leitungswasser-, Feuer- sowie der Sturmversicherung. Damit werden die Kosten aus Schäden dieser Kategorien übernommen, wenn es um Reparaturen, den Wiederaufbau oder sogar den Neubau Ihres Wohnhauses geht.

Bei einer Wohngebäudeversicherung werden stets nur Schäden berücksichtigt, die Teile betreffen, die mit Ihrem Wohnhaus fest verbunden (festes Inventar) oder am Gebäude selbst entstanden sind. Hierzu gehören zum Beispiel Ihre Einbauküche, Heizungsanlage und Badewanne sowie ein fest verlegter Boden.

Welche Risiken fallen zusätzlich noch unter die Wohngebäudeversicherung?

Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Sie auch bei Schäden aus einem Einbruch abgesichert. Manche Tarife erstatten Ihnen die Kosten zur Entfernung von Graffiti - die anschließenden Malerarbeiten jedoch nicht. Ebenso verhält es sich manchmal mit Schäden, die durch Rauch, Brandstiftung oder Flugkörper sowie fallende gesunde Bäume entstehen. Diese Police beinhaltet jedoch nicht Kostenerstattung für das Inventar. Werden Möbel oder andere Gegenstände beschädigt, greift Ihre Hausratversicherung.

Hausbesitzer sind per Gesetz nicht zur Absicherung durch eine Wohngebäudeversicherung verpflichtet. Allerdings ist eine Immobilie für die meisten Personen eine Investition, die nur einmal im Leben möglich ist. Deshalb ist es höchst sinnvoll, den Wert Ihres Wohngebäudes auch ausreichend abzusichern.

Die Wohngebäudeversicherung spielt selbst bei Eigentumswohnungen eine wichtige Rolle. Die Police wird in den meisten Fällen von der Eigentümergemeinschaft gehalten, wobei Sie hierfür Ihren Beitrag per Hausgeld entrichten.

ACHTUNG: Rauchmelder sind Pflicht! Die meisten Bundesländer legen durch Bauverordnung fest, dass in Fluren, Schlafräumen und Kinderzimmern Rauchmelder montiert sein müssen. Fehlen diese allerdings, könnten Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben.

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