Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Das bedeutet, jeder Einwohner ist gesetzlich verpflichtet, Vorsorge für den Krankheitsfall zu treffen und eine Krankenversicherung abzuschließen. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind ungefähr 11 Millionen Bürger in einer privaten Krankenversicherung (PKV) voll versichert. Weitaus mehr, beinahe 24 Millionen, haben eine private Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur GKV abgeschlossen. Die bekanntesten dieser Zusatzversicherungen sind die Zahn-Zusatzversicherung, die Krankenhaustagegeld-, Pflegezusatzversicherung oder die Auslandskrankenversicherung.
Nicht jeder kann eine private Krankenversicherung als Vollversicherung abschließen. Dafür müssen Sie entweder zu bestimmten Berufsgruppen gehören oder ein jährliches Mindesteinkommen verdienen.
Zur PKV können wechseln:
- Beamte, Richter und andere zur Beihilfe berechtigte Personen
- Selbstständige und Freiberufler
- Arbeiter und Angestellte mit einem Jahreseinkommen von mindestens 56.250 Euro Brutto (2016)
- Personen ohne Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro/Monat (Hausfrauen, Hausmänner, Kinder, befreite Studenten).
Wie gestalten sich Beiträge und Leistungen?
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Risiko und dem gewünschten Leistungsumfang. Junge, gesunde Versicherungsnehmer zahlen niedrigere Beiträge als ältere. Ein niedriger Tarif kann beispielsweise durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung erreicht werden. Für bestimmte Leistungen wie Brillen oder orthopädische Hilfsmittel können Obergrenzen vereinbart werden. Insgesamt gesehen können Tarife viel flexibler als bei der GKV gestaltet werden und der individuellen Situation angepasst werden. Dadurch können Beiträge günstiger als bei der GKV ausfallen. Bestehen Vorerkrankungen oder ein erhöhtes Risiko (Übergewicht, Rauchen und anderes) kann die Versicherung einen Risikozuschlag verlangen. Das trifft nicht auf den Basistarif zu, dessen Leistungen in etwa denen der GKV entsprechen. Bei schlechter Bonität (negative Einträge bei der Schufa), kann die Versicherung die Aufnahme verweigern. Kinder sind nicht bei ihren Eltern versichert. Für jedes Kind muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie erst einmal von der GKV zur PKV gewechselt sind, ist eine Rückkehr zur GKV nur unter bestimmten, vom Gesetzgeber genau definierten Voraussetzungen möglich.
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