Die Krankenzusatzversicherung

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist seit dem Jahr 2009 Pflicht für alle Berufstätigen. Je nach Einkommen und Status kann dabei die private Krankenversicherung gewählt werden oder es gibt die Verpflichtung, sich über die gesetzliche Krankenversicherung abzusichern. Allerdings haben sich die Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren stark reduziert. Zudem leistet die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht in dem Umfang, wie dies eine private Krankenversicherung tut. Allerdings müssen gesetzlich versicherte Personen dennoch nicht auf Zusatzleistungen verzichten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht trägt. Mit dem Abschluss einer privaten Zusatzversicherung lässt sich der Schutz, den die gesetzliche Krankenversicherung als Basis liefert, aufstocken. Die Möglichkeiten, die Zusatzversicherung zu gestalten, sind sehr individuell und so kann sich jeder Pflichtversicherte ein individuelles Versicherungspaket, den gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzend, schnüren.

Die Leistungen der Krankenzusatzversicherung sind sehr vielfältig

Welche Leistungen die Krankenzusatzversicherung erbringen soll, kann jeder Versicherungsnehmer frei wählen. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Krankenzusatzversicherung jeweils für jede einzelne Person abgeschlossen werden muss. Während die gesetzliche Krankenversicherung somit vorsieht, dass nicht berufstätige Ehepartner oder auch Kinder ohne zusätzliche Beiträge innerhalb der Krankenversicherung als Mitversicherte gelten, muss für diese Personen bei der Krankenzusatzversicherung je Person eine separate Police abgeschlossen werden, um die gewünschten Leistungen abzusichern. Von der Absicherung, im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ein Ein- oder Zweibettzimmer zu bekommen, über die Möglichkeit, die Chefarztbehandlung abzusichern bis beispielsweise dahin, dass ein Krankentagegeld innerhalb der Krankenzusatzversicherung vereinbart wird, ist das Leistungsspektrum dieser Zusatzversicherung sehr vielfältig. Dazu können Versicherungsnehmer beispielsweise auch die Behandlung durch den Heilpraktiker oder aber die Behandlung mit homöopathischen Heilmitteln innerhalb ihrer Krankenzusatzversicherung absichern. Eine Zusatzversicherung kann sowohl für die ärztliche wie auch die zahnärztliche Behandlung abgeschlossen werden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, als Zusatzversicherung auch die Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Die private Krankenzusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz wirksam und sorgt dafür, dass dieser komfortabler wird und dass deutlich mehr Leistungen für den Versicherungsnehmer abgesichert sind.

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