Rechtsschutz für die ganze Familie

Die meisten Menschen wünschen sich friedliche und harmonische Beziehungen zu anderen Personen aus ihrem Umfeld. Leider kommt es jedoch gelegentlich zu Streitereien, die unter Umständen sogar vor Gericht landen können. Ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung kann das schnell teuer werden. Besonders beliebt ist die Familien-Rechtsschutzversicherung.

Was ist eine Familien-Rechtsschutzversicherung und was leistet sie?

Wie es der Name bereits sagt, umfasst diese spezielle Form der Rechtsschutzversicherung nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder, vorausgesetzt sie leben im gemeinsamen Haushalt, sind noch minderjährig und verfügen über kein oder nur ein geringfügiges eigenes Einkommen. Die Familien-Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle, sondern nur bestimmte Bereiche des täglichen Lebens ab. Dazu gehören beispielsweise:
- Erbschaftsrecht
- Familienrecht (mit der Ausnahme von Scheidung)
- Wohnungs- und Grundstücksstreitigkeiten
- Strafrecht (nur bei fahrlässigen Delikten)
- Schadensersatzansprüche einschließlich Schmerzensgeldansprüche und Erstattung von Reparaturkosten
- Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten (beispielsweise Anzeige wegen Ruhestörung)

Was sollten Sie bei einer Familien-Rechtsschutzversicherung beachten?
Bestimmte Bereiche werden von dieser Versicherung nicht erfasst. Dazu gehören zum Beispiel das Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und das Mietrecht. Wenn Sie einen Rechtsschutz für diese Bereiche wünschen, müssen Sie eine extra Versicherung abschließen. Die meisten Versicherungen bieten so genannte Module an, aus denen Sie sich Ihre Rechtsschutzversicherung selbst zusammenstellen können. Dadurch können Sie die Höhe des Beitrags senken, indem Sie nur die Module nehmen, die Sie wirklich brauchen. Falls Sie niedrige Beiträge wünschen, können Sie sich auch für eine Familien-Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung entscheiden. Üblich sind Selbstbeteiligungen in Höhe von 100 oder 250 Euro. Auch volljährige Kinder werden durch die Familien-Rechtsschutzversicherung bis zum 30. Lebensjahr abgesichert, vorausgesetzt sie leben im gemeinsamen Haushalt, sind noch ledig und befinden sich in einer Ausbildung oder Studium.
Obwohl ein Hund für viele ein Mitglied der Familie ist, wird er nicht durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Dafür benötigen Sie eine spezielle Tierhalter-Versicherung, die Sie vor Schadensersatzforderungen bewahrt, wenn Bello den Postboten beißen sollte oder sich an Nachbars Katze vergreift.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung!