Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist für Unternehmen existenziell wichtig

Für Unternehmen und Unternehmer besteht in der Ausübung ihrer Tätigkeit immer das Risiko, dass sie bedingt durch selbst verursachte Fehler bei Ihren Kunden oder Auftraggebern einen Vermögensschaden verursachen. Dabei handelt es sich üblicherweise nicht um Personen- oder Sachschäden, sondern die Schäden, die die geschädigte Person oder das geschädigte Unternehmen in ihrem Vermögen reduziert.
Der Vermögensschaden ist besonders im Dienstleistungssektor ein erhebliches Risiko, dem sich jedes Unternehmen und damit auch jeder Unternehmer in der Ausübung der Tätigkeit automatisch aussetzt. Beginnend von Gutachten über beratende und dienstleistende Tätigkeiten bis hin zu verwaltenden, vollstreckenden oder beurkundenden Aufgaben ist in allen Tätigkeitsfeldern das Risiko gegeben, aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten einen Vermögensschaden zu verursachen.
Da sowohl private Personen wie auch Unternehmen für die Begleichung der durch sie verursachten Schäden in vollem Umfang in die Haftung genommen werden können, kann es sich für ein Unternehmen als existenziell wichtig erweisen, eine gute Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um die finanziellen Forderungen aus einem solchen Haftungsfall nicht selbst tragen zu müssen. Auch wenn Vermögensschäden grundsätzlich innerhalb einer privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, reicht dieser Schutz für einen Unternehmer nicht aus, um damit auch sein Unternehmen gegen entsprechende Forderungen abzusichern.

In welchen Fällen reguliert die Vermögensschadenversicherung?

Innerhalb der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung werden sämtliche Haftpflichtansprüche, die sich von Dritten ergeben, reguliert. Dabei werden für das Unternehmen gleichzeitig auch unberechtigte Haftpflichtansprüche abgewehrt. Für das Unternehmen bedeutet der Abschluss der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung damit auch gleichzeitig einen indirekten oder passiven Rechtsschutz vor unberechtigten Forderungen Dritter.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung leistet für Berufsgruppen, die bedingt durch vermögensbezogene Sorgfaltspflichten ein erhöhtes Risiko haben, in eine Haftung genommen zu werden und so in ihrer kompletten beruflichen Existenz bedroht zu sein. Dabei kann es sich sowohl um ein größeres Dienstleistungsunternehmen wie auch eine Arztpraxis, eine Anwaltskanzlei oder auch einen Sachverständigen in Ausübung seiner Tätigkeit handeln. Auch Ansprüche, die erst nach Jahren gestellt werden, da verdeckte Schäden erst dann zu Tage treten, werden über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgewickelt.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung!