Sobald ein Unternehmen beziehungsweise ein Unternehmer seine Tätigkeit aufnimmt, ist auch eine Gefahr gegeben, dass gegen das Unternehmen selbst, dessen Führungskräfte oder auch Mitarbeiter ein Strafverfahren eingeleitet wird. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass eine tatsächliche Straftat begangen wurde oder dem Unternehmen beziehungsweise dessen Mitarbeitern oder Führungskräften sofort ein Fehlverhalten nachzuweisen ist. Oftmals besteht schon allein aufgrund der Tatsache, dass bei Ermittlungsbehörden durch Dritte Verdächtigungen ausgesprochen werden, Grund genug, dass die Ermittlungen aufgenommen werden. Ein Unternehmen muss in diesem Fall ebenso wie auch eine Privatperson die Möglichkeit haben, sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe mit einem Rechtsbeistand zu wehren. Ein guter Firmen-Rechtsschutz im Bereich Strafrechtsschutz ist für ein Unternehmen - unabhängig von dessen Größe - eine wichtige Absicherung. Im schlimmsten Falle kann ein aufgrund nicht vorhandenen Strafrechtsschutzes verlorenes Verfahren das Unternehmen seine Existenz kosten. Der Firmenrechtsschutz in Form des Strafrechtsschutzes ist sowohl für das Unternehmen wie auch für die einzelnen Mitarbeiter ein wichtiger Schutz.
Die Möglichkeiten, in einen Rechtsfall verwickelt zu werden, der einen Strafrechtsschutz erforderlich macht, sind sehr vielfältig geworden. So bieten schon strengere Regelungen im Hinblick auf die Betriebssicherheit einer Produktionsstätte sowie das Steuer- und Subventionswesen und auch das Umwelt-Strafrecht viel Angriffspunkte bei einem Unternehmen. Je mehr sich die Anzahl der Gesetzte und Vorschriften erhöht und je schärfer die Rechtsprechung urteilt, umso wichtiger wird der Strafrechtsschutz auch für jedes Unternehmen. Die Regelung, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, kann gerade für ein Unternehmen und dessen Mitarbeiter sehr nachhaltige Konsequenzen haben. Dabei sind es auch viele verschiedene Dritte, die ein Unternehmen schnell in ein Strafverfahren verwickeln können. Sowohl Nachbarn wie auch der Wettbewerb, aber auch Bürgerinitiativen oder vermeintliche Geschädigte können das Strafverfahren für das Unternehmen auslösen. Auch unzufrieden ausgeschiedene Mitarbeiter können ein Risiko für ein Unternehmen darstellen und den Strafrechtsschutz somit dringend erforderlich machen.
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