Gerade für Unternehmer können sich Rechtsstreitigkeiten als ebenso langwierig wie auch teuer erweisen. Schlimmstenfalls kann ein Rechtsfall mit anhängigem Gerichtsverfahren sogar für den Unternehmer sowohl im privaten wie auch im beruflichen Bereich das gewerbliche Ende zur Folge haben. Damit kann auch die private Existenz der Familie durch Rechtsstreitigkeiten bedroht werden.
Kosten entstehen in diesem Zusammenhang für die notwendigen Rechtsanwälte, für Schriftstücke und wahrgenommene Gerichtstermine und auch Sachverständige und Zeugengelder- Diese summieren sich schnell zu einem großen Posten für Unternehmer. Nicht alle Unternehmer, zu denen auch Freiberufler zählen, haben so große finanzielle Polster aufgebaut, dass die aus einem Prozess entstehenden Kosten aus der Portokasse gedeckt werden können.
Die Familien-Rechtsschutzversicherung für Unternehmer übernimmt im Regelfall alle anfallenden Verfahrenskosten und auch die Kosten, die durch die gegnerische Partei entstehen. Damit ist durch einen Familienrechtsschutz für Unternehmer eine sowohl private wie auch unternehmerische rechtliche und finanzielle Sicherheit gewährleistet. Die Leistungsarten sowie der Umfang der Leistungen aus der Familien-Rechtsschutzversicherung werden abhängig von der Unternehmensform und den von diesen ausgeführten Tätigkeiten sowie der Anzahl der Mitarbeiter und der Familiensituation zusammengestellt.
Ein Unternehmer, der einen Firmenrechtsschutz abschließt, kann parallel hierzu auch einen Privatrechtsschutz für die eigene Familie abschließen. Damit kann ein Familientarif ausgewählt werden, der für den Unternehmer und dessen Familie auch im privaten Bereich eine optimale rechtliche Absicherung liefern. Besonders wichtig und sinnvoll ist die Kombination von Firmen- und Familienrechtsschutz dann, wenn der Unternehmer im eigenen Unternehmen einen Familienangehörigen - beispielsweise die Ehefrau - als Angestellten beschäftigt. In diesem Fall können beide Ehepartner dann auf den privaten und auch den beruflich kompletten Rechtsschutz vertrauen. Für den Familienrechtsschutz gilt, dass auch Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres innerhalb des Familienrechtsschutzes mit abgesichert sind, so lange das Kind noch keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit mit regelmäßigem Einkommen nachgeht. Der Familienrechtsschutz ist eine wichtige Ergänzung für Unternehmer, um in allen Belangen rechtlich abgesichert zu sein.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung!