Die Betriebs-Inhaltsversicherung stellt eine ideale Ergänzung zur Betriebsgebäudeversicherung dar. Während erstere für Schäden an allen Strukturen und Einrichtungen aufkommt, die ein ständiger Bestandteil Ihres Grundstücks sind, deckt die Betriebs-Inhaltsversicherung, auch Geschäfts-Inhaltsversicherung genannt, Schäden am Inventar ab.
Die Betriebs-Inhaltsversicherung deckt Schäden an Maschinen, Werkzeugen und Anlagen ab, darunter auch Computer und elektronische Geräte, aber auch Schäden an Rohstoffen, Halbfertigprodukten und bereits produzierten, aber noch nicht ausgelieferten Waren oder Produkten. Vom Versicherungsschutz sind in der Regel auch Gegenstände gedeckt, die Ihnen nicht gehören, sondern gemietet oder geleast wurden. Typische Beispiele dafür sind Gabelstapler oder Kräne, aber auch Maschinen oder Fahrzeuge. Die Betriebsgebäude-Inhaltsversicherung kommt für die Kosten auf, die durch folgende Ereignisse verursacht wurden:
- Feuer
- Sturm
- Hagel
- Leitungswasser (Rohrbruch)
- Einbruchsdiebstahl
Die Betriebs-Inhaltsversicherung wird Ihnen in den meisten Fällen den Neupreis für die verloren gegangenen oder beschädigten Gegenstände erstatten.
Was sollten Sie bei der Betriebs-Inhaltsversicherung beachten?
Bestimmte Schäden sind von der Betriebs-Inhaltsversicherung nicht gedeckt. Dazu gehören zum Beispiel alle Schäden, die durch Krieg oder innere Unruhen verursacht wurden. Von der Regulierung durch die Versicherung sind auch alle Schäden ausgeschlossen, die mit Absicht verursacht worden sind (beispielsweise Sabotage oder Brandstiftung). In vielen Standard-Policen sind auch Schäden durch Hochwasser oder Sturmfluten von der Regulierung ausgeschlossen. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihre Police jedoch mit dem entsprechenden Versicherungsschutz ergänzen. Allerdings steigen dadurch die Beiträge.
Um die Regulierung eines Schadens zu erleichtern, empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Schreiben Sie nicht nur die Typenbezeichnung und Seriennummer des betreffenden Inventars auf, sondern machen sie auch Fotos und heben Sie die Unterlagen oder zumindest eine Kopie an einem sicheren Ort außerhalb der Geschäftsräume auf. Überzeugen Sie sich von Zeit zu Zeit, dass die mit der Versicherung vereinbarte Deckungssumme noch den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, damit Sie im Schadensfall nicht unterversichert sind.
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