Als privater Tierhalter haften Sie für alle Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden. Sie haften in vollem Umfang und in unbegrenzter Höhe auch dann, wenn Sie am Schaden-Ereignis kein eigenes Verschulden trifft. Grundlage hierfür ist der § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Vor den unkalkulierbaren finanziellen Folgen eines Schadensfalles können Sie sich nur durch eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützen.
Während Schäden durch kleine Haustiere wie z.B. Katze und Hauskaninchen im Rahmen der Privathaftpflicht-Versicherung gedeckt sind, trifft dies für Hunde und Pferde nicht zu.
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung erstattet bei versicherten Schadenfällen durch Hund oder Pferd an den Geschädigten die Personen-,Sach- und Vermögensschäden.
Ein Tier handelt oft nicht berechenbar und immer instinktiv. Auch wenn Ihr Hund das liebste Tier der Welt ist, kann es jederzeit zu Situationen kommen, wo er in einem Verteidigungs-Reflex beißt oder, entsprechend seines natürlichen Jagd-Triebes, auf Ihre Kommandos nicht mehr reagiert und bei laufendem Verkehr unkontrolliert Straßen überquert oder andere Tiere oder Passanten verletzt.
In der Tierhalter-Haftpflicht für Ihren Hund sind, unter anderem, auch Schäden durch Ihren Hund an der von Ihnen gemieteten Wohnung mitversichert
Auch das bravste Pferd kann durch eine plötzliche Schreck-Situation scheuen, aus dem Stall oder der Koppel ausbrechen und über eine Straße galoppieren, wo es zum Zusammenstoß mit Fahrzeugen oder Passanten und damit zu erheblichen Personen-und/oder Sachschäden kommen kann.
Der wirksamste Schutz gegen diese schlimmen und für Sie nicht abschätzbaren Folgen bietet die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung mit entsprechend hohen Deckungssummen von mindesten € 10.000.000,-.
Wie der Schutz der Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Ihren Hund oder Ihr Pferd gestaltet sein sollte und was sie beinhalten muss, sollten wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch entscheiden.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung!